Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Mehrwertsteuererstattungen an ausländische Unternehmen, Verfahren vor Steuerbehörden auf allen Ebenen und Verwaltungsgerichten, einschließlich des Obersten Verwaltungsgerichts.
Wir beraten Sie bei der internationalen Besteuerung, bei Gewinnausschüttungen an einen ausländischen Gesellschafter oder Aktionär, bei der Berechnung von Strafen oder einzelnen Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Verbrauchssteuer usw.) im Rahmen der Einkommensteueranmeldung, des Veranlagungsverfahrens, des Steuerfestsetzungsverfahrens, des Betriebsprüfungsverfahrens oder des Rechtsmittelverfahrens.
Selbstverständlich können wir Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und der Kommunikation mit den Steuerbehörden helfen.
Wir sind Experten für internationale Steuerabkommen, insbesondere für Doppelbesteuerungsabkommen, und für das Recht der Europäischen Union.