{"id":3261,"date":"2023-07-09T14:09:42","date_gmt":"2023-07-09T12:09:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hast-ak.com\/unkategorisiert\/postup-pri-ukonceni-smlouvy-na-sdruzene-dodavky-energii-v-pripade-umrti-pribuzneho\/"},"modified":"2023-07-09T14:37:18","modified_gmt":"2023-07-09T12:37:18","slug":"postup-pri-ukonceni-smlouvy-na-sdruzene-dodavky-energii-v-pripade-umrti-pribuzneho","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/rechtsstreitigkeiten\/postup-pri-ukonceni-smlouvy-na-sdruzene-dodavky-energii-v-pripade-umrti-pribuzneho\/","title":{"rendered":"Verfahren zur Beendigung des Energieliefervertrags im Falle des Todes eines Angeh\u00f6rigen"},"content":{"rendered":"\n

Die Zeit nach dem Tod eines geliebten Menschen ist f\u00fcr alle Beteiligten eine gro\u00dfe emotionale und psychologische Herausforderung und bedeutet oft, sich an eine neue Realit\u00e4t ohne den Verstorbenen zu gew\u00f6hnen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass diese Zeit f\u00fcr die Hinterbliebenen auch mit einer Reihe von Verpflichtungen verbunden ist, die eng mit der Erledigung und Verwaltung der administrativen und offiziellen Angelegenheiten des Verstorbenen zusammenh\u00e4ngen. Dazu geh\u00f6rt unter anderem die Verpflichtung der Hinterbliebenen, die Beendigung des Vertrags \u00fcber die kombinierte Lieferung von Gas und Strom an den Nachlass des Verstorbenen zu regeln. Dieser Artikel soll den Lesern einen grundlegenden \u00dcberblick und eine Orientierungshilfe geben, wie in einer Situation vorzugehen ist, in der ein naher Angeh\u00f6riger verstirbt und gleichzeitig ein kombinierter Energieliefervertrag zwischen der Person und dem Strom-\/Gasversorger abgeschlossen wird.<\/p>\n\n

Zu Beginn dieses Artikels halten wir es f\u00fcr wichtig, den Leser darauf aufmerksam zu machen, dass der Tod eines Angeh\u00f6rigen nicht dazu f\u00fchrt, dass der Vertrag \u00fcber die kombinierte Lieferung von Energie – Gas und Strom (im Folgenden auch “Vertrag” genannt) unverz\u00fcglich beendet wird, da das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch den Grundsatz aufstellt, dass der Tod des Schuldners seine Verpflichtung nicht zum Erl\u00f6schen bringt, es sei denn, der Inhalt des Vertrags war eine Leistung, die der Schuldner pers\u00f6nlich h\u00e4tte erbringen m\u00fcssen. Eine Geldzahlung an einen Strom-\/Gaslieferanten als Gegenleistung f\u00fcr die Lieferung von Energie kann sicherlich nicht als eine solche pers\u00f6nliche Leistung angesehen werden. \n<\/p>\n\n

In Anbetracht dieser Tatsache sind die Angeh\u00f6rigen des Verstorbenen verpflichtet, den Vertrag mit dem betreffenden Energieversorger zu k\u00fcndigen, da dies auch in ihrem Interesse liegt. Die Beendigung des Vertrages erfolgt grunds\u00e4tzlich auf zwei Arten, entweder durch \u00dcbertragung der Verbrauchsstelle vom Verstorbenen auf den Angeh\u00f6rigen, so dass die Energieversorgung der Verbrauchsstelle – der Immobilie – erhalten bleibt. Wenn die Energielieferung an die Verbrauchsstelle aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht mehr notwendig ist und niemand sie ben\u00f6tigt, kann der Vertrag mit dem Lieferanten vollst\u00e4ndig gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n\n

In beiden F\u00e4llen m\u00fcssen Sie beim Energieversorger das entsprechende Formular ausf\u00fcllen, je nachdem, ob Sie den Vertrag k\u00fcndigen oder auf eine andere Person \u00fcbertragen m\u00f6chten. Die Energieversorger ben\u00f6tigen jedoch ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Hinterbliebene verstorben ist, z. B. eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung eines Angeh\u00f6rigen, damit der Vertrag umgeschrieben oder vollst\u00e4ndig gek\u00fcndigt werden kann. In den meisten F\u00e4llen ist eine Kopie der Sterbeurkunde das geeignete Dokument, aber in Ausnahmef\u00e4llen akzeptiert der Energieversorger beispielsweise auch eine gerichtliche Verf\u00fcgung, die den Tod der Person feststellt. Zu bedenken ist auch, dass mit der Umschreibung oder K\u00fcndigung des Vertrages nicht bis zum Beginn oder gar Ende des Erbschaftsverfahrens gewartet werden muss, was in manchen F\u00e4llen Monate dauern kann. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei erw\u00e4hnt, dass etwaige Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde oder \u00dcberzahlungen vom Auftragnehmer mit den Erben gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n

F\u00fcr den Fall, dass die Hinterbliebenen es vers\u00e4umen, den Vertrag zu k\u00fcndigen oder auf eine neue Person zu \u00fcbertragen, m\u00fcssen die Risiken und Probleme ber\u00fccksichtigt werden, die dieses Vers\u00e4umnis verursachen k\u00f6nnte. Unterlassen die Hinterbliebenen die oben genannten Schritte und verbrauchen weiterhin Energie im Rahmen eines Vertrags, der auf den Namen einer verstorbenen Person lautet, so stellt dies nicht automatisch einen unberechtigten Verbrauch im Sinne des Energiegesetzes dar, d. h. einen Verbrauch ohne einen g\u00fcltig abgeschlossenen Vertrag. F\u00fcr die Zwecke unseres Artikels gehen wir jedoch davon aus, dass Energierechnungen oder Mahnungen f\u00fcr ausstehende Kautionen weiterhin an den Namen und die Adresse des Verstorbenen geschickt werden, da der Energielieferant keine Kenntnis von seinem Tod hat. Sollte eine solche Situation eintreten, w\u00fcrde dies fr\u00fcher oder sp\u00e4ter die zwangsweise Trennung der Verbrauchsstelle vom Verteilernetz wegen Nichtzahlung bedeuten, w\u00e4hrend die Wiederanbindung der Verbrauchsstelle an das Verteilernetz grunds\u00e4tzlich bei allen Energieversorgern mit einer Geb\u00fchr verbunden ist, deren H\u00f6he von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ist. Auch in diesem Fall w\u00e4ren die Hinterbliebenen des Verstorbenen verpflichtet, die Energieverbrauchsschuld zu begleichen, siehe unten. <\/p>\n\n

Wenn die Angeh\u00f6rigen hingegen den Tod ihres Angeh\u00f6rigen zu ihrem Vorteil nutzen wollen, indem sie weiterhin Energie aus dem Vertrag des Verstorbenen beziehen und f\u00fcr die bezogene Energie nichts bezahlen, weil sie glauben, dass der Versorger die Schuld nur vom Verstorbenen einfordert und sie in keiner Weise f\u00fcr die bezogene Energie haften, ist es notwendig, sie zu entt\u00e4uschen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass auch die Hinterbliebenen f\u00fcr die so entstandene Schuld haften w\u00fcrden. Sobald der Energielieferant vom Tod eines Angeh\u00f6rigen erf\u00e4hrt, w\u00fcrde er Schritte einleiten, um herauszufinden, wie das Erbschaftsverfahren geregelt wurde und wer Erbe des verstorbenen Angeh\u00f6rigen geworden ist. Sobald der Energieversorger dies festgestellt h\u00e4tte, w\u00fcrde er damit beginnen, die an der Verbrauchsstelle entstandene Schuld bei den Erben des Verstorbenen einzutreiben. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei angemerkt, dass diese Verwandten\/Erben f\u00fcr die Energieverbrauchsschuld bis zum Tod des Verstorbenen aufgrund des \u00dcbergangs der Schulden des Verstorbenen und f\u00fcr die Zeit nach dem Tod des Verstorbenen aufgrund des \u00dcbergangs der Rechte und Pflichten aus dem Energiepoolingvertrag auf die Erben haften w\u00fcrden. Vereinfacht ausgedr\u00fcckt bedeutet dies, dass die Erben des Verstorbenen an die Stelle des Verstorbenen im Vertrag treten. \n<\/p>\n\n

Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass nach dem Tod eines Angeh\u00f6rigen alle Ma\u00dfnahmen zur Beendigung der Energieliefervertr\u00e4ge ergriffen werden sollten, um zu vermeiden, dass die Verbrauchsstelle wegen Nichtbezahlung der Energierechnungen vom Verteilernetz abgetrennt wird und anschlie\u00dfend unn\u00f6tige Geb\u00fchren f\u00fcr den Wiederanschluss anfallen, und die Erben nicht aufgefordert werden, die Schulden f\u00fcr den Energieverbrauch in der Immobilie nach einem bestimmten Zeitraum zu begleichen, obwohl die Immobilie \u00fcberhaupt nicht oder sogar von ganz anderen Dritten genutzt wurde. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Die Zeit nach dem Tod eines geliebten Menschen ist f\u00fcr alle Beteiligten eine gro\u00dfe emotionale und psychologische Herausforderung und bedeutet oft, sich an eine neue Realit\u00e4t ohne den Verstorbenen zu gew\u00f6hnen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass diese Zeit f\u00fcr die Hinterbliebenen auch mit einer Reihe von Verpflichtungen verbunden ist, die eng mit der Erledigung […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3180,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[50],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3261"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3261"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3261\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3262,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3261\/revisions\/3262"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3180"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3261"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3261"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3261"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}