{"id":3380,"date":"2023-10-06T12:53:16","date_gmt":"2023-10-06T10:53:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hast-ak.com\/?p=3380"},"modified":"2023-10-23T23:10:38","modified_gmt":"2023-10-23T21:10:38","slug":"esg-strategie-eine-neue-unternehmenspolitik-fuer-eine-nachhaltige-geschaeftsstrategie-und-einen-verantwortungsvollen-ansatz-bei-investitionen-und-handel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hast-ak.com\/de\/korporace-de\/esg-strategie-eine-neue-unternehmenspolitik-fuer-eine-nachhaltige-geschaeftsstrategie-und-einen-verantwortungsvollen-ansatz-bei-investitionen-und-handel\/","title":{"rendered":"ESG-Strategie: eine neue Unternehmenspolitik f\u00fcr eine nachhaltige Gesch\u00e4ftsstrategie und einen verantwortungsvollen Ansatz bei Investitionen und Handel"},"content":{"rendered":"\n

Das Konzept der ESG wurde erstmals 2006 in einem UN-Bericht \u00fcber “Grunds\u00e4tze f\u00fcr nachhaltiges Investment<\/em>” gepr\u00e4gt.[1]<\/a> In diesem Bericht erkl\u00e4rten sich 63 Investmentgesellschaften mit einem Gesamtverm\u00f6gen von 6,5 Billionen US-Dollar bereit, ESG-Kriterien in ihren Finanzbilanzen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n

Derzeit ist die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) (EU) 2014\/95\/EU in Kraft und verpflichtet bestimmte Emittenten zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, deren Anlagepapiere zum Handel an einem europ\u00e4ischen geregelten Markt zugelassen sind, deren Mitarbeiterzahl 500 Personen \u00fcbersteigt und deren Nettogewinn mehr als 40 Mio. EUR betr\u00e4gt. Diese Richtlinie wurde am 1. Januar 2017 in Teil acht des Gesetzes Nr. 563\/1991 Slg. \u00fcber die Rechnungslegung[2]<\/a> mit dem Titel “Offenlegung nichtfinanzieller Informationen<\/em>” in unser Rechtssystem umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n

Es wird jedoch erwartet, dass diese Regeln in naher Zukunft auf andere Unternehmen ausgedehnt werden und dass in diesem Bereich detailliertere Rechtsvorschriften erlassen werden, die zu erheblichen Ver\u00e4nderungen f\u00fchren werden. Auf EU-Ebene wurde bereits ein umfassendes Gesetzespaket entwickelt, um die bestehenden Vorschriften auf andere Unternehmen auszuweiten und den Inhalt der Regeln zu pr\u00e4zisieren. So werden die Unternehmen beispielsweise verpflichtet sein, ihren ESG-Score zu berechnen. Je h\u00f6her der Score, desto nachhaltiger und verantwortungsvoller ist das Unternehmen. Eine hohe Punktzahl wirkt sich nicht nur auf andere Investoren, auf den Erhalt g\u00fcnstigerer Kredite von Bankinstituten oder auf das h\u00f6here Ansehen des Unternehmens aus, sondern auch auf die Bestimmung und das Management der eigenen Unternehmensrisiken und auf die allgemeine Wettbewerbsf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n

(Zuk\u00fcnftige) Gesetzgebung<\/h2>\n\n\n\n

Im Bereich der “nicht-finanziellen” Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden die <\/u><\/strong>folgenden Bestimmungen angenommen:<\/p>\n\n\n\n