Als renommierte Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen eine zuverlässige und umfassende Rechtsberatung auch im Bereich des tschechischen Wirtschaftsrechts in tschechischer, deutscher und englischer Sprache. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Schritten, angefangen bei der Gründung der Gesellschaft, der Vorbereitung von Hauptversammlungen, Satzungsänderungen, der Wahl oder Abberufung von Geschäftsführern oder Bevollmächtigten bis hin zu Änderungen des Stammkapitals oder der Liquidation der Gesellschaft.
Unsere Anwälte beraten Sie beispielsweise, ob die Gründung einer GmbH (s.r.o.), einer Aktiengesellschaft (a.s.), einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Zweigniederlassung bzw. eines Spin-offs für Sie sinnvoll ist. Unser Steuerberater klärt Sie bei Bedarf über die steuerrechtlichen Aspekte auf.
Sollten Sie weitere Fragen zur Gesellschaftsgründung oder zu anderen gesellschaftsrechtlichen Themen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Anwälte wenden. Sie erhalten von uns ein maßgeschneidertes Angebot für eine umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht.