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Rechtsstreitigkeiten

Wir unterstützen Sie bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten aller Instanzen, einschließlich der Obersten Gerichte und des Verfassungsgerichts.

Unsere Anwälte vertreten sowohl natürliche als auch juristische Personen in allen Arten von Gerichtsverfahren – Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Verfahren vor Gerichten aller Instanzen sowie in Schieds- und Schiedsgerichtsverfahren.

Wir bereiten für Sie Klagen, Beschwerden, Berufungen, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Beschwerden gegen Urteile, Nichtigkeitsklagen oder Verfassungsbeschwerden vor.

Dabei setzen wir uns sowohl für Kläger als auch für Beklagte ein.

Wir vertreten Sie vor Amtsgerichten, Landgerichten, Obergerichten und dem Obersten Gericht. Auch in Verfahren vor dem Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

Unsere Stärke liegt in der langjährigen Erfahrung bei der gerichtlichen Vertretung von Mandanten in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren.

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