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Internationales Erbrecht

Wir vertreten Sie zuverlässig während des gesamten Nachlassverfahrens.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung unserer Mandanten in internationalen Nachlassverfahren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Wir erstellen für Sie Testamente, nehmen inIhrem Namen eine Erbschaft an oder schlagen sie aus, schließen Erbverträge ab, kümmern uns um die Verwaltung des Nachlasses und begrenzen die Haftung für die Schulden des Verstorbenen. Darüber hinaus übernehmen wir die Ausstellung und Vollstreckung eines Europäischen Nachlasszeugnisses in den EU-Mitgliedstaaten und unterstützen Sie beim Verkauf geerbter Immobilien.

Zur schnellen Orientierung haben wir einen kurzen Leitfaden zum Erbrecht in der Tschechischen Republik für Sie vorbereitet.

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