Das deutsche System der Juristenausbildung wird häufig als vorbildlich bezeichnet, dem man sich auch in Tschechien annähern sollte. Doch wie sieht die Praxis tatsächlich aus?
In Deutschland sind etwa zweihunderttausend voll qualifizierte Juristinnen und Juristen tätig, also Personen, die ein Jurastudium abgeschlossen und anschließend nach einer praktischen Ausbildung sowie dem zweiten Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt erworben haben. Diese Befähigung zur Ausübung eines öffentlichen Amtes ist in Deutschland Voraussetzung für den Zugang zu juristischen Berufen.
Aus diesem Grund hat nahezu jeder höhere Beamte in der öffentlichen Verwaltung, jeder Staatsanwalt, Notar und Rechtsanwalt eine richterliche Ausbildung im Rahmen des sogenannten Referendariats absolviert. Dabei handelt es sich um eine praktische Ausbildungszeit, die in gewisser Weise als Äquivalent zur praktischen Ausbildung von Konzipienten in Tschechien angesehen werden kann. Die Konzeption dieser zweijährigen praktischen Ausbildung unterscheidet sich jedoch erheblich von der tschechischen.
Beim Referendariat handelt es sich um ein staatliches Ausbildungsprogramm, das sowohl theoretische als auch praktische Teile umfasst. Die erworbenen Fähigkeiten werden regelmäßig in Klausuren überprüft. Während der Dauer des Referendariats übernimmt der Staat die Kosten für die Krankenversicherung und zahlt monatliche Referendarsbezüge. Ziel ist eine universelle Ausbildung, die den Zugang zu nahezu allen juristischen Berufen ermöglicht, auch wenn die überwiegende Mehrheit der Juristinnen und Juristen später als Rechtsanwälte tätig wird.
Daher wird in Deutschland immer wieder diskutiert, ob dieses System noch den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht und ob Absolventinnen und Absolventen juristischer Fakultäten nicht schon nach dem Studium gezielter für bestimmte juristische Berufe qualifiziert werden sollten, wie es in Tschechien und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall ist.
Die Staatsprüfung erstreckt sich über vierzehn Tage
Eine grundlegende Reform der Juristenausbildung ist derzeit jedoch nicht in Sicht. Ein angehender Rechtsanwalt muss daher weiterhin zunächst einem Richter assistieren, um sich mit dem Ablauf eines Zivilprozesses vertraut zu machen. Zu seinen Aufgaben gehört die Ausarbeitung von Entwürfen für urteile und weitere gerichtliche Entscheidungen. Unter Aufsicht leitet er dabei sogar selbst Gerichtsverhandlungen.
Eine weitere Praxisstation findet bei der Staatsanwaltschaft statt. Die Arbeit des Referendars besteht dabei hauptsächlich in der Ausarbeitung von Anklageschriften für den ihm zugewiesenen Staatsanwalt. Darüber hinaus tritt der Referendar in der Hauptverhandlung vor Gericht als Vertreter der Staatsanwaltschaft auf.
Das Ausbildungsprogramm führt den Referendar auch für eine gewisse Zeit in die öffentliche Verwaltung. Dies kann beispielsweise ein Gemeindebüro, ein Ministerium, die Polizei oder eine andere Stelle sein, an der öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden. In der Regel kann der Referendar selbst wählen, wo er diesen Abschnitt der Ausbildung absolvieren möchte. Der theoretische Unterricht und die Klausuren konzentrieren sich jedoch vor allem auf die Tätigkeit in der Kommunalverwaltung. Dauer und Reihenfolge der einzelnen Abschnitte des Referendariats unterscheiden sich je nach Bundesland. Die praktische Ausbildung in einer Anwaltskanzlei, die der Referendar im Voraus auswählt, meist mit dem Ziel, dort später als Rechtsanwalt tätig zu werden, dauert jedoch stets am längsten.
Nach Abschluss der Praxis in der Anwaltskanzlei müssen die Kandidaten das größte Hindernis überwinden, das sie von der Erlangung der beruflichen Qualifikation trennt: den schriftlichen Teil der Staatsprüfung. In Niedersachsen dauert dieser beispielsweise vierzehn Tage und umfasst acht fünfstündige Klausuren mit praktischen Aufgaben, wie der Ausarbeitung eines Urteils, einer Verwaltungsentscheidung, eines Strafbefehls, einer Klageschrift oder eines Vertragsentwurfs. In den übrigen Bundesländern gestaltet sich dies ähnlich. Auf die Ergebnisse wartet man üblicherweise bis zu vier Monate, bevor die abschließende mündliche Prüfung beginnt. Bis dahin arbeiten die Referendare in einem juristischen Beruf ihrer Wahl, was eine gewisse Spezialisierung ermöglicht.
Auch wenn dieses System gelegentlich kritisiert wird, hat es sich bewährt. Absolventinnen und Absolventen einer juristischen Fakultät haben die Möglichkeit, verschiedene juristische Berufe kennenzulernen und herauszufinden, welche Tätigkeit am besten mit ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten übereinstimmt. Sie müssen sich nicht unmittelbar nach dem Studienabschluss entscheiden, welchen Beruf sie künftig ausüben möchten, und können im Laufe ihrer Karriere sogar relativ problemlos den Beruf wechseln.
Darüber hinaus sollte nicht unterschätzt werden, dass sich angehende Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte oder Beamte mit den Arbeitsabläufen anderer juristischer Berufe vertraut machen. Für die spätere Praxis, sei es als Richter oder als Rechtsanwalt, ist dies ein großer Vorteil. Diese Erfahrung fehlt tschechischen Referendaren häufig.
Der Autor ist ein deutscher Rechtsanwalt und arbeitet mit der Kanzlei Hartmanová & Steininger zusammen.