Der Luftverkehr ist heute ein fester Bestandteil von Geschäftsreisen und Urlaubsreisen. Mit der steigenden Zahl von Fluggästen nimmt jedoch auch die Anzahl der Streitigkeiten zwischen Reisenden und Fluggesellschaften zu – sei es wegen Flugverspätungen, Annullierungen, zusätzlicher Gebühren oder Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union nach mehr als zwanzig Jahren eine umfassende Modernisierung der Vorschriften zum Schutz der Fluggastrechte beschlossen.
Das Europäische Parlament hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Schutz der Passagiere stärken, die Pflichten der Fluggesellschaften transparenter gestalten und die Geltendmachung von Ansprüchen vereinfachen soll. Die neue Regelung knüpft an das bestehende System des Fluggastschutzes an, bringt jedoch mehrere praktische Neuerungen mit sich.
Das bestehende Entschädigungssystem bleibt erhalten
Obwohl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens über eine Änderung der Voraussetzungen für finanzielle Entschädigungen diskutiert wurde, bleibt die Höhe der Entschädigungszahlungen unverändert. Kommt ein Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort an und liegt keine außergewöhnliche Situation vor, können Fluggäste weiterhin eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich weiterhin nach der Flugstrecke:
- 250 EUR bei Flügen bis 1.500 km,
- 400 EUR bei Flügen innerhalb der Europäischen Union über 1.500 km sowie bei anderen Flügen bis 3.500 km,
- 600 EUR bei längeren Flügen.
Wie bisher besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen, etwa bei extremen Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder anderen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Auch in diesen Fällen behalten Fluggäste jedoch ihren Anspruch auf notwendige Betreuungsleistungen während der Wartezeit.
Einfachere Durchsetzung von Ansprüchen
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Europäische Union das Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen vereinfachen möchte. Bislang mussten sich Reisende häufig mühsam darüber informieren, wie Ansprüche geltend zu machen sind und welche Unterlagen erforderlich sind, was viele davon abhielt, ihre Rechte wahrzunehmen.
Künftig werden Fluggesellschaften verpflichtet sein, Passagiere klar und verständlich über ihre Rechte zu informieren.
Entscheiden sich Fluggäste anstelle einer Umbuchung für die Erstattung entstandener Kosten, soll das Entschädigungsverfahren deutlich vereinfacht werden. Im Falle einer Umbuchung müssen die Fluggesellschaften die Reisenden zudem über das weitere Vorgehen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche informieren.
Gleichzeitig wird eine Frist eingeführt, innerhalb derer Fluggesellschaften über einen Antrag entscheiden oder dessen Ablehnung begründen müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Passagiere monatelang ohne jegliche Rückmeldung auf die Bearbeitung ihrer Ansprüche warten.
Kein Auseinandersetzen von Familien mehr beim Boarding
Eine der sichtbarsten Änderungen ist die Verpflichtung der Fluggesellschaften, Kinder unter 14 Jahren kostenlos neben der sie begleitenden Person zu platzieren.
In den vergangenen Jahren – insbesondere bei Billigfluggesellschaften – war es üblich geworden, dass Reisende für nebeneinanderliegende Sitzplätze zusätzlich bezahlen mussten. Andernfalls konnten Eltern und Kinder auf verschiedene Plätze im Flugzeug verteilt werden.
Die neuen Vorschriften schränken diese Praxis erheblich ein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fluggäste künftig jeden beliebigen Sitzplatz kostenlos auswählen können. Die Verpflichtung der Fluggesellschaft besteht lediglich darin, sicherzustellen, dass das Kind gemeinsam mit seiner Begleitperson sitzt.
Rückflugtickets verfallen nicht mehr automatisch
Eine weitere praktische Neuerung betrifft die bisherige Praxis einiger Fluggesellschaften, nach Nichtnutzung des ersten Flugsegments automatisch auch Anschluss- oder Rückflüge zu stornieren.
Ein typisches Beispiel war der Fall, dass ein Passagier den Hinflug aus irgendeinem Grund nicht antrat, den bereits gebuchten Rückflug jedoch weiterhin nutzen wollte. Nach den neuen Vorschriften soll die Nichtnutzung eines Teils der Buchung nicht mehr automatisch zum Verlust der übrigen Flugsegmente führen.
Für Reisende bedeutet dies mehr Flexibilität und zugleich das Ende einer Praxis, die von Verbraucherschutzorganisationen seit Langem kritisiert wurde.
Transparentere Flugpreise
Die Europäische Union hat sich außerdem für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung von Flugtickets eingesetzt.
Verbraucher sahen sich in der Vergangenheit häufig damit konfrontiert, dass der zunächst angegebene Ticketpreis im Laufe des Buchungsvorgangs durch zusätzliche Gebühren schrittweise anstieg. Künftig müssen Fluggesellschaften bereits zu Beginn der Buchung klar angeben, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sind – insbesondere hinsichtlich des Handgepäcks.
Darüber hinaus erhält jeder Fluggast das Recht, mindestens einen persönlichen Gegenstand, beispielsweise einen kleinen Rucksack oder eine Handtasche, kostenlos mit an Bord zu nehmen. Falsch ist hingegen die Behauptung, die Europäische Union führe die kostenlose Mitnahme größerer Handgepäckkoffer ein. Die neuen Vorschriften zielen in erster Linie auf mehr Preistransparenz und nicht auf eine generelle Ausweitung des kostenlosen Gepäcks ab.
Besserer Schutz für Menschen mit Behinderungen
Die neue Rechtsregelung berücksichtigt auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Verpasst ein Fluggast aufgrund unzureichender Unterstützung am Flughafen seinen Flug, stehen ihm künftig vergleichbare Rechte zu wie bei einer Annullierung oder erheblichen Verspätung. Gleichzeitig erhält die Begleitperson das Recht, ohne zusätzliche Gebühren neben der betroffenen Person zu sitzen.
Ziel dieser Änderungen ist es, gleiche Bedingungen für alle Reisenden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand zu gewährleisten.
Bessere Information der Fluggäste
Die Novelle legt außerdem besonderen Wert auf die Kommunikation zwischen Fluggesellschaften und Passagieren. Fluggesellschaften werden verpflichtet, verständliche Informationen über die Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen oder Annullierungen bereitzustellen.
Zudem darf der Zugang zur Bordkarte künftig nicht mehr ausschließlich von der Nutzung der mobilen App der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig gemacht werden. Reisende können auch andere Formen des Check-ins nutzen, ohne gezwungen zu sein, ein Benutzerkonto anzulegen oder zusätzliche Software zu installieren. Die Änderungen betreffen außerdem kleinere Schreibfehler im Namen auf dem Flugticket, deren Berichtigung künftig kostenlos erfolgen soll.
Wann treten die neuen Vorschriften in Kraft?
Obwohl das Europäische Parlament die Änderungen bereits verabschiedet hat, ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Vorschlag muss die verbleibenden Verfahrensschritte durchlaufen. Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt eine Übergangsfrist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften umsetzen.
Bis zum Inkrafttreten gelten daher weiterhin die bisherigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Fazit
Die verabschiedeten Änderungen stellen keine grundlegende Neugestaltung des Systems zum Schutz von Fluggästen dar, sondern vielmehr dessen Modernisierung. Die bestehenden Ansprüche auf finanzielle Entschädigung bleiben erhalten, während zugleich mehrere seit Langem kritisierte Praktiken der Fluggesellschaften beseitigt und die Transparenz des gesamten Verfahrens verbessert werden.
Für Reisende sind insbesondere die vereinfachte Durchsetzung von Ansprüchen, die kostenlose gemeinsame Sitzplatzvergabe für Eltern und Kinder, eine größere Transparenz bei Flugpreisen, das Verbot der automatischen Stornierung von Rückflügen sowie der verbesserte Schutz von Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung.
Dennoch wird es auch künftig erforderlich sein, jeden Einzelfall gesondert zu beurteilen – insbesondere im Hinblick auf das Bestehen eines Anspruchs auf finanzielle Entschädigung oder das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine Haftung der Fluggesellschaft ausschließen.