Das Arbeitsrecht ist die Königsdisziplin unserer Kanzlei. Wir übernehmen für Sie alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die aus der Erstellung von arbeitsrechtlichen Dokumenten wie internen Weisungen, Arbeitsverträgen, Leistungsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen bestehen. Wir beraten Sie zum Vertrag über die Ausübung der Funktion eines Geschäftsführers oder eines Vorstandsmitglieds oder zu einem anderen Managementvertrag.
Wir beraten Sie zum Beispiel darüber, wie ein Arbeitsverhältnis wirksam beendet werden kann, wann eine Kündigung wegen einer Entlassung möglich ist und wie hoch die einem Arbeitnehmer zustehende Abfindung ist.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Ungültigkeit von Kündigungen.
Wir verfügen über langjährige Beziehungen zu Arbeitgebern und unterstützen sie bei der Ausarbeitung interner Vorschriften, bei Gewerkschaftsangelegenheiten und Tarifverhandlungen. Wir befassen uns auch mit dem Bereich der Leiharbeitsagenturen.
Wir können für Sie beispielsweise auch ein arbeitsrechtliches Audit oder eine Due Diligence Ihres Unternehmens vorbereiten.