Ein Trinkspruch auf der Geburtstagsfeier eines Kollegen oder ein Bier während einer Dienstreise erscheint vielen völlig normal. Dabei kann dies ernsthafte Folgen haben: „Für Alkohol am Arbeitsplatz können Sie unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung erhalten“, erklärt Vojtěch Steininger, Rechtsanwalt der Kanzlei Hartmanová & Steininger.
Am Arbeitsplatz gilt absolutes Alkoholverbot, unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden oder was Sie tun. Hochprozentige Getränke sind selbst in Pausen nicht erlaubt, auch wenn Sie sich in diesem Moment nicht direkt am Arbeitsplatz aufhalten. Ein Gulasch zum Mittagessen mit einem Sechserpack Bier dazu ist also tabu. Vorsicht: Dasselbe gilt auch auf Dienstreisen.
Es ist allgemein bekannt, dass Mitarbeitende nicht „unter Einfluss“ das Büro betreten dürfen. Die Zeit, die Alkohol benötigt, um aus dem Blut zu verschwinden, ist dabei individuell verschieden und hängt von Faktoren wie Geschlecht, Gewicht, Alter und weiteren Umständen ab. Deshalb sollte jeder sorgfältig überlegen, ob er nach einer Feier am nächsten Morgen wirklich nüchtern zur Arbeit erscheinen kann.
Große Party? Dann nehmen Sie sich besser frei.
Wenn Sie nicht riskieren möchten, alkoholisiert zur Arbeit zu erscheinen oder unentschuldigt zu fehlen, können Sie Urlaub oder unbezahlte Freistellung beantragen, am besten rechtzeitig im Voraus. Im äußersten Fall kann ein Arzt Sie vorübergehend arbeitsunfähig schreiben, doch eine Krankmeldung aus diesem Grund hinterlässt sicherlich keinen guten Eindruck.
Ein Mitarbeitender ist verpflichtet, sich einer Kontrolle zu unterziehen, um festzustellen, ob er „unter Einfluss“ steht. Wenig bekannt ist jedoch, dass eine solche Kontrolle nur von einer Führungskraft angeordnet werden darf, die vom Arbeitgeber schriftlich dazu beauftragt wurde.
Ein Atemtest kann vom Arbeitgeber wiederholt oder sogar regelmäßig durchgeführt werden, selbst wenn kein konkreter Verdacht besteht, dass Sie unter Alkoholeinfluss stehen. Bei einem positiven Ergebnis werden Sie vermutlich aufgefordert, sich einer Blut- oder Urinuntersuchung in einer entsprechenden medizinischen Einrichtung zu unterziehen. Beachten Sie, dass der Atemtest allein wahrscheinlich keinen Beweis dafür liefert, dass Sie nach einer ausgelassenen Feier noch „alkoholisiert“ sind. Das Messgerät kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden oder schlicht defekt sein.
Von der Abmahnung bis zur Kündigung
Welche Konsequenzen drohen bei Alkohol am Arbeitsplatz? Vereinfacht gesagt können die Sanktionen von einer bloßen mündlichen Ermahnung über eine schriftliche Abmahnung bis hin zu einer möglichen Kündigung reichen. In besonders schweren Fällen kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen, typischerweise bei gravierenden Pflichtverletzungen oder sogar die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses drohen.
Es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel die Blutalkoholkonzentration oder die Art der ausgeübten Tätigkeit – etwa ob Sie einen Bus fahren oder als Nachtportier arbeiten.
Die Kosten für die Blutentnahme und den Bluttest trägt der Mitarbeitende, wenn das Ergebnis positiv ausfällt. Andernfalls übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.
Und was tun, wenn der Chef trinkt? Wenn Ihr Vorgesetzter selbst einem Vorgesetzten unterstellt ist, muss auch er die Pflichten aus dem Arbeitsgesetz einhalten. Anders verhält es sich, wenn Ihr Chef beispielsweise Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender des Unternehmens ist, für das Sie arbeiten: In diesem Fall findet das Arbeitsgesetz keine direkte Anwendung auf ihn. Über ihm besteht jedoch eine andere Kontrolle: Die Hauptversammlung kann ihn jederzeit von seinem Amt abberufen, auch ohne Angabe von Gründen. Dies kann ein Anreiz dafür sein, dass ein solcher Chef den Mitarbeitenden als Vorbild dient.