12.9. 2019, epravo.cz, Kateřina Holubová, Kateřina Vášová
ECRIS, das Europäische Informationssystem für Strafregister (im Folgenden „ECRIS“), ist ein elektronisches System, das den schnellen und unkomplizierten Austausch von Informationen über Strafverurteilung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ermöglicht. Im Juni dieses Jahres trat ein europäisches Legislativpaket in Kraft, das eine neue Verordnung sowie eine Richtlinie umfasst und die Kompetenzen des gesamten ECRIS-Systems künftig erweitern wird. Dieser Artikel erläutert, wie die neue Rechtsvorschrift ausgestaltet ist und welche Folgen das Paket mit sich bringt.
ECRIS: Aktuelle Rechtslage
Die Einführung dieses Informationssystems hängt mit der Erweiterung des Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union zusammen. In der Rechtspraxis zeigte sich die Notwendigkeit, Informationen über Täter zu erhalten, die auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verurteilt wurden. Das System ermöglicht es Gerichten, Staatsanwälten und zuständigen Verwaltungsbehörden, über die jeweiligen zentralen Behörden jedes Mitgliedstaats die erforderlichen Informationen über die Verurteilung eines bestimmten EU-Bürgers zu erhalten, unabhängig davon, in welchem Staat die Verurteilung erfolgte. Seit 2012 ist das Strafregister in der Tschechischen Republik als zentrale nationale Behörde für die Zusammenarbeit mit ECRIS zuständig und verantwortlich für den Informationsaustausch über Verurteilte. Die zentralen Behörden der Mitgliedstaaten haben keinen direkten Zugriff auf die Datenbanken der Strafregister anderer Staaten. Sie übermitteln die angeforderten Informationen auf Anfrage an die entsprechenden Mitgliedstaaten. Vereinfachend kann dieses System als Vernetzung der Strafregister-Datenbanken aller EU-Mitgliedstaaten verstanden werden.
Das ECRIS-System ist dezentral organisiert. Sämtliche Daten der Strafregister werden ausschließlich in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten gespeichert. Der Mitgliedstaat, dessen Staatsbürger verurteilt wurde, führt das Archiv für alle Verurteilungen dieser Person. Wird eine Person verurteilt, die nicht die Staatsangehörigkeit des verurteilenden Mitgliedstaates besitzt, ist dieser Staat verpflichtet, die Informationen über die Verurteilung unverzüglich an den Mitgliedstaat zu übermitteln, dessen Staatsbürger die verurteilte Person ist. Der gesamte Informationsaustausch erfolgt elektronisch in einem standardisierten europäischen Format unter Verwendung von Tabellen. Dabei gibt der Mitgliedstaat stets die Kategorie des Delikts sowie die verhängte Strafe oder Sanktion an.
Derzeit sind alle Mitgliedstaaten in das System eingebunden, allerdings sind nicht alle Staaten direkt miteinander vernetzt.[1] Die Mehrheit der ausgetauschten Informationen betrifft ausschließlich EU-Bürger, wobei jeder Mitgliedstaat nur die Daten seiner eigenen Staatsbürger verwaltet.
ECRIS – TCN: Neue Rechtsvorschriften
Die bisherige Rechtslage richtete sich nach dem Rahmenbeschluss des Rates 2009/315/JI vom 26. Februar 2009 über die Organisation und den Inhalt des Informationsaustauschs aus den Strafregistern zwischen den Mitgliedstaaten sowie nach dem Beschluss des Rates 2009/316/JI vom 6. April 2009 zur Einrichtung des Europäischen Informationssystems für Strafregister. Am 11. Juni 2019 trat die Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019, im Folgenden „Verordnung“, in Kraft. Kurz darauf folgte die Richtlinie (EU) 2019/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019, die von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Juni 2022 umzusetzen ist.
Der Grund für die Einführung dieser neuen Vorschriften liegt darin, dass die bisherige Rechtslage zwar die Erfassung von Verurteilten ermöglicht, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind oder keine Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch kein einheitliches europäisches Verfahren oder kein Mechanismus existiert, um den Informationsaustausch über diese Personen effektiv durchzuführen. Aus diesem Grund ist die Einführung eines neuen Systems, des sogenannten ECRIS-TCN, erforderlich.
Das neue Paket ermöglicht es, Informationen aus den Strafregistern über Verurteilungen von Staatsangehörigen von Drittstaaten für Zwecke des Strafverfahrens anzufordern. Der ersuchte Staat übermittelt anschließend Informationen über alle Verurteilungen, die im ersuchten Staat sowie in Drittstaaten in deren Strafregistern verzeichnet sind. Das neue System ECRIS-TCN soll Informationen zur Identität verurteilter Drittstaatsangehöriger enthalten – alphanumerische Daten (Nachname, Vorname, Spitznamen usw.), ein Bild des Verurteilten (es liegt beim Mitgliedstaat, ob die Speicherung dieses Bildes in seinem Rechtssystem vorgesehen wird) sowie Angaben zu Fingerabdrücken[2] (nur, sofern diese im Rahmen des Strafverfahrens erhoben wurden). Das Vorgehen sieht vor, dass für jeden verurteilten Drittstaatsangehörigen die zentralen Behörden des verurteilenden Mitgliedstaates einen Datensatz im zentralen System anlegen, der alle Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung enthält (z.B. Name, Nachname, Staatsangehörigkeit, Fingerabdrücke usw.).
ECRIS TCN sieht außerdem vor, zur Identifizierung der Mitgliedstaaten mit Eurojust, Europol sowie dem Büro des Europäischen Staatsanwalts zusammenzuarbeiten.[3]
Die Verordnung sieht außerdem das Recht von Drittstaatsangehörigen vor, Zugang zu ihren personenbezogenen Daten im ECRIS TCN zu beantragen, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen sowie die Verarbeitung ihrer Daten nach den geltenden EU-Vorschriften einschränken zu lassen. Der Antrag kann bei der zentralen Behörde eines beliebigen Mitgliedstaates gestellt werden. Erfolgt die Antragstellung jedoch bei einem anderen Mitgliedstaat als dem verurteilenden, leitet dieser den Antrag unverzüglich an den verurteilenden Staat weiter.[4]
Fazit
Seit 2017 funktioniert das elektronische Informationssystem ECRIS stabil, über das die EU-Mitgliedstaaten Informationen über Verurteilungen von EU-Staatsangehörigen austauschen. Das neue von den europäischen Organen erlassene Legislativpaket bringt zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung von Verurteilungen von Staatsangehörigen aus Ländern außerhalb der EU. Wir sind der Ansicht, dass die Erweiterung der Befugnisse des ECRIS-Systems in Zeiten verstärkter Migration tatsächlich dazu beitragen kann, die Sicherheit und das Recht in der Europäischen Union besser zu gewährleisten. Auf der anderen Seite wird dadurch das Justizsystem der einzelnen Mitgliedstaaten stärker belastet und kann zulasten der regulären Arbeit dieser Institutionen gehen. Ein weiterer Nachteil sind erhöhte Kosten für technische Anpassungen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des gesamten Informationssystems sicherzustellen.
[1] Weitere Informationen verfügbar: https://e-justice.europa.eu/content_criminal_records-95–maximize-cs.do
[2] Die Erweiterung durch den Rat der Justiz- und Innenminister um Angaben zu Fingerabdrücken erfolgte im Jahr 2015 nach einer Reihe von Terroranschlägen in Paris.
[3] Čl. 14 a 15 Nařízení.
[4] Čl. 25 Nařízení.